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Pressemeldung Deutscher Pflegerat vom 23.05.2024

75 Jahre Grundgesetz – Bedeutung und Verpflichtung der Pflege

Berlin (23. Mai 2024, Nr. 20/2024)

75 Jahre Grundgesetz – Bedeutung und Verpflichtung der Pflege
Grundgesetz um das Grundrecht auf Pflege erweitern

Zum heutigen 75. Jubiläum des Grundgesetzes betont der Deutsche Pflegerat die fundamentale Bedeutung des Artikels 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar". Dieser Grundsatz ist essenziell für alle Pflegeberufe.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Achtung der Menschenrechte einschließlich der kulturellen Rechte, des Rechts auf Leben und Wahlfreiheit, das Recht auf Würde und respektvolle Behandlung sind grundlegende Prinzipien der gesamten Gesellschaft, die es zu achten gilt. Zugleich sind sie Kern und Grundpfeiler unseres Berufsverständnisses als Profession Pflege.“

Die Werte unseres Grundgesetzes und des Ethikkodex des ICN – International Council of Nurses müssen in ganz Deutschland jederzeit gelebt und umgesetzt werden. Als Profession Pflege stehen wir zu unserer Verantwortung und sind uns der Bedeutung unseres Grundgesetzes für unsere Demokratie bewusst. Das bedeutet auch, dass Organisationen und Parteien, die Menschen nicht in Ihrer Gleichheit wahrnehmen, für die beruflich Pflegenden niemals eine Option sein können. Die aktive Teilnahme bei rechtsradikalen und als verfassungsfeindlich eingeschätzten Parteien ist aus unserer Sicht nicht mit dem Kodex der beruflich Pflegenden zu vereinbaren. Gefordert sind wir als Pflegende und auch vor allem als Gesellschaft. Gleichheit und Würde – diese Prinzipien müssen von uns allen jederzeit und überall in Deutschland gelebt und umgesetzt werden.

Wir dürfen nicht nachlassen in unserem Einsatz für die Demokratie. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie erfordert von uns allen tägliches Engagement. Unser Grundgesetz lebt von verantwortungsbewussten Menschen, die ihre Rechte verteidigen und den Inhalt des Grundgesetzes schützen.

Unser Grundgesetz ist jedoch nicht unveränderlich. Es steht auch in der Verpflichtung für uns als Bürger:innen und als Gesellschaft gleichermaßen. Es soll uns schützen und unsere Rechte gewährleisten.

„Der Deutsche Pflegerat fordert, dass das Grundgesetz an einer entscheidenden Stelle erweitert werden muss, die für unsere Demokratie in Deutschland unerlässlich ist. Deutschland benötigt ein Grundrecht auf eine gute pflegerische Versorgung und auf gute Rahmenbedingungen für Pflegende", betont Christine Vogler.

„Bund und Länder müssen die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Sie müssen sicherstellen, dass eine ausreichende und zugängliche Pflege von hoher Qualität gewährleistet wird. Es muss gewährleistet sein, dass genügend qualifizierte beruflich Pflegende zur Verfügung stehen und entsprechend ihrer Kompetenzen eingesetzt werden.

Neben der bereits im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP festgeschriebenen und im Grundgesetz aufzunehmenden Kinderrechte ist die Pflege eine weitere wichtige Stütze unserer Gesellschaft, die zudem neu ins Grundgesetz aufgenommen werden muss."


Ansprechpartner*in:

Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz(at)deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse(at)deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
 

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