Positionen
Grundsatzpositionen des AVG
Thomas Meißner im Interview zu Generalistik und Pflegekammer als PDF:
- Über die Zusammenführung von Kompetenzen in einer gemeinsamen Grundausbildung und die Selbstbestimmung der professionell Pflegenden (Quelle: www.haeusliche-pflege.net)
Auszug aus der Zeitschrift "HÄUSLICHE PFLEGE" mit Thomas Meißner vom AVG als PDF
Grundforderungen des AVG an die Altenpflegeausbildung als PDF:
- Grundforderungen des AVG bezogen auf Ausbildung, Vergütung, Bildungsinhalte und mehr.
AVG Grundsatzposition vom 11.02.2014
Arbeitspapier Pflegekammer
Ziele einer Pflegekammer:
- Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Bundeslandes entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
- Förderung der Qualitätssicherung in der Pflege
- Nutzung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
- Erhöhung der Transparenz im Berufsgeschehen
- Förderung der Identifizierung der Kammermitglieder mit ihrem Beruf
- Leistungsdarstellung der Pflegeberufe in unserer Gesellschaft
Aufgaben einer Pflegekammer:
- im Rahmen des Gesetzes die beruflichen Belange ihrer Angehörigen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen
- Verankerung und Durchsetzung einer einheitlichen Berufsethik und Berufsordnung,
- Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe sowie Vergabe von Lizenzen,
- Förderung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
- Abnahme von Prüfungen,
- Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung von Sachverständigen,
- Schiedsstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen den Mitgliedern oder diesen und Dritten ergeben,
- Disziplinierung und Sanktionierung bei Missachtung der Berufsethik und der Berufsordnung,
- Information der Kammermitglieder,
- Erhebung und Auswertung berufsrelevanter Daten,
- Beratung des Gesetzgebers, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung,
- Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und internationalen Institutionen im Gesundheitsdienst.
Nutzen einer Pflegekammer:
Durch allgemeine Qualitätssicherungsmaßnahmen wie kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsangebote wie auch Fortentwicklung des Berufsstandes durch Bildung und Forschung erfährt der Berufsstand eine gesellschaftliche Aufwertung und stärkt sich somit in seiner Rolle nach innen wie auch nach außen beispielsweise bei gesundheitspolitischen Debatten.
Die Pflegekammer stellt somit ein Kompetenzzentrum dar, welches für die Mitglieder bei beruflichen Fragen die entsprechenden Fachexperten beratend zur Seite stellen kann.
Der Nutzen einer Pflegekammer für Leistungsempfänger impliziert den Nutzen für die Berufsangehörigen und umgekehrt.
Fazit:
Der AVG wirbt für die Errichtung einer Pflegekammer im Land Berlin, um eine regelhafte Einbindung von pflegerischer Fachkompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen zu gewährleisten. Die Installation einer Kammer erfordert eine breite Unterstützung in der politischen Landschaft, der Verbände, der Leistungserbringer und der Pflegenden selbst.
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