Berlin (01. Februar 2024, Nr. 05/2024)
Entschließung des Bundesrates zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“
Deutscher Pflegerat: „Bessere Arbeitsbedingungen als erstes. Wenn Leiharbeit, dann mit klaren Regeln“
Am 2. Februar 2024 entscheidet der Bundesrat über eine Initiative aus Bayern zur Leiharbeit in der Pflege. Abgestimmt wird über die Empfehlungen der Fachausschüsse des Rats zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“.
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Leiharbeit in der Pflege darf nicht zur Regel werden und auch nicht zu einem Konflikt zwischen fest angestelltem Personal und Leiharbeitnehmenden führen. Das Wichtigste ist, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, insbesondere durch ausreichend Personal und belastbare Ausfallkonzepte. Denn Leiharbeit ist auch Ausdruck der schwierigen Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden. Die Arbeitsbedingungen müssen vorrangig deutlich verbessert werden.
Der Einsatz von Springerpools ist nur dann sinnvoll, wenn genügend festes Pflegepersonal vorhanden ist. Angesichts der prekären Personalsituation in der Pflege ist es unwahrscheinlich, dass dies für die meisten Unternehmen eine nachhaltige Lösung ist.
Eigentlich sollte Leiharbeit in der Pflege verboten werden, wenn sich die Leiharbeitsunternehmen auf Kosten der Solidargemeinschaft bereichern. In Notfällen kann der Einsatz von Leiharbeit jedoch helfen, solange klare Regeln gelten.
Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit liegt bei den Kranken- und Pflegekassen. Daher müssen sie die anfallenden Kosten für den Einsatz von im Bedarf notwendiger Leiharbeit zu 100 Prozent übernehmen. Für die Leiharbeitsunternehmen muss es eine Kostenbegrenzung geben. Sie sollten außerdem an den Ausbildungskosten beteiligt werden und es müssen Fragen zu Fort- und Weiter-bildungsmaßnahmen, Mindestqualifikationen, gleichwertiger Bezahlung, Haftung und Vertragsverletzungen geklärt werden.
Die Vorschläge des Bundesrates, einen Preis- und Vergütungsdeckel einzuführen und einen externen Personalschlüssel für Springer- und Ausfallkonzepte zu vereinbaren, der über die Kranken- und Pflegekassen finanziert wird, sind genauso richtig wie das Ziel, gleichwertige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen, um Anreize für Leiharbeit einzudämmen.
Bei fehlender Wirksamkeit einzelner Maßnahmen müssen sie schnell anpassbar sein. Hierzu bedarf es einer Öffnungsklausel mit den Kranken- und Pflegekassen, diesen Weg auch zu gehen und die Finanzierung der Kosten vollständig sicherzustellen.“
Hinweis:
Von der Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen ist die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung, bei der Organisationen Mitarbeiter*innen über Gestellungsverträge langfristig an Unternehmen „ausleihen“. Daher treffen die o. g. Ausführungen nicht auf die Gestellung, wie sie beispielsweise von den Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz praktiziert wird, zu.
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- Download Eckpunktepapier des Deutschen Pflegerats: „Ursachen und Auswir-kungen der Leiharbeit in der Pflege entgegenwirken“ (28.04.2023)
Ansprechpartner*in:
Irene Maier
Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
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