Der AVG bedankt sich für die Möglichkeit der Prüfung des oben genannten Referentenentwurfs und nimmt dazu im Einzelnen wie folgt Stellung: Zu begrüßen ist, dass sich der vorgestellte Gesetzesinhalt nicht mehr nur auf ältere, sondern auf pflegebedürftige volljährige Personen bezieht. Das trägt der Tatsache Rechnung, dass jeder volljährige pflegebedürftige Mensch diese Wohnform im Rahmen der Selbstbestimmung für sich wählen kann.