DBfK Nordost verurteilt pauschale Vorwürfe wegen Abrechnungsbetrug

Pflegende brauchen Wertschätzung und Vertrauen in ihre Arbeit. „Mir sind aus der vertraulichen Mitgliederberatung Beispiele bekannt geworden, in denen Pflegende nicht erbrachte Leistungen dokumentieren sollten“, stellt Rose fest. „Leider hat der Gesetzgeber immer noch nicht dafür gesorgt, dass sie sich unter den Schutz eines Whistleblower-Gesetzes begeben können“, kritisierte sie. Hinweisgeber müssen mit Repressalien rechnen, wenn sie aus professioneller Verantwortung heraus Betrugshandlungen anzeigen. 

Die Pflegeunternehmerinnen und -unternehmer im DBfK bekennen sich mit der Selbstverpflichtung von Februar 2014 zu ihrer sozialstaatlichen Verantwortung. Speziell in Berlin hatte die „Arbeitsgemeinschaft Ambulante Pflege“, ein Zusammenschluss, im Juni 2013 in der „Berliner Erklärung“ die Beteiligung an der Aufklärung von Betrugsvorwürfen zugesichert. Dem Wunsch nach regelmäßiger und grenzenloser Einsicht in sämtliche Unterlagen von Patienten stehen allerdings auch Persönlichkeitsrechte entgegen. 

Die Skandalisierungen reißen seit Jahren nicht ab. Im Abstand von Monaten gehen Skandalmeldungen durch die Medien, Klärung und Differenzierung bleiben aus. 

Der DBfK Nordost fordert ein Ende der pauschalen und unkonkreten Anklagen. Es ist nach Jahren der Ermittlung nicht mehr nachvollziehbar, dass es kein Instrument geben soll, mit dem sich kriminelle Machenschaften aufdecken lassen, das zu Gerichtsurteilen führt und das vor allem diejenigen entlastet, die korrekt arbeiten.

Quelle: P r e s s e m i t t e i l u n g - DBfK Nordost e.V. | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe

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