AVG Rundschreiben vom 14.03.2022

Bitte senden Sie Ihre Meldung ausschließlich per Post an

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Zentrale Meldestelle
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

 Verwenden Sie für Ihre Meldung bitte ausschließlich die beiden Vordrucke Benachrichtigung (nach § 20a Absatz 2 Satz 2 IfSG) und Selbsteinschätzung zur Funktionsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen bei der Umsetzung von § 20a IfSG

Weitere Hinweise finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona

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