Änderung der Rechtsauffassung der AOK Nordost bzgl. Vorliegen eines quasi vollstationären Versorgungsangebotes
Für weitere Informationen loggen Sie sich bitte ein.
Sind Sie bereits eingeloggt, kommen Sie hier zu unserem aktuellen Rundschreiben.
Änderung der Rechtsauffassung der AOK Nordost bzgl. Vorliegen eines quasi vollstationären Versorgungsangebotes
Für weitere Informationen loggen Sie sich bitte ein.
Sind Sie bereits eingeloggt, kommen Sie hier zu unserem aktuellen Rundschreiben.