Gehe gleich zum Hauptinhalt

Ausbildung

Generalistik - Anforderungen, Rahmenpläne, Praxisanleitung und Kooperationen

 

Vereinbarung gemäß § 33 Abs. 6 PflBG im Land Berlin


2023/2024

Vereinbarung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG für die Träger der praktischen Ausbildung - über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024

Vereinbarung als PDF


Hier können Sie die Stellungnahme des AVG zum Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) abrufen:

Stellungnahme des AVG als PDF


 

Generalistik - Ausbildung (ab 2020)

a) Unterschied Träger der praktischen Ausbildung und Praxiseinsatzstelle

Nach § 8 PflBG trägt der Träger der praktischen Ausbildung die Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung. Er schließt mit der oder dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag.

Ambulante Pflegeeinrichtungen, welche einem Auszubildenden (z.B. aus dem Krankenhaus oder der stationären Pflege) einen Einsatz der praktischen Ausbildung im ambulanten Bereich ermöglichen, gelten NICHT als Träger der Ausbildung.

b) Praxisanleitung für die generalistische Ausbildung ab 2020
  • Kooperationsverträge sind immer schriftlich abzuschließen.
  • Die Träger der praktischen Ausbildung benötigen eine schriftliche Zustimmung der Schule für die Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages.
  • Sofern die kooperierende Schule nicht den vom Auszubildenden gewählten spezialisierten Abschluss anbietet, muss der Träger der praktischen Ausbildung einen Vertrag mit einer weiteren Schule abschließen, die diesen Abschluss anbietet.
  • Durch die Einführung der fünf Pflichteinsatzbereiche benötigt der Träger der praktischen Ausbildung in der Regel mehr Kooperationspartner für die Praxiseinsätze als bisher üblich.

Es gibt insgesamt fünf Gestaltungsvarianten:

  1. "Einfacher" Vertrag einer Schule mit dem Träger der praktischen Ausbildung
  2.  Vertrag einer Schule mit einem Träger der praktischen Ausbildung, mit zusätzlicher Aufgabenübertragung des Trägers der praktischen Ausbildung auf die Schule
  3. "Einfacher" Vertrag eines Trägers der praktischen Ausbildung mit einer Praxiseinsatzstelle
  4. Vertrag zwischen zwei Trägern der praktischen Ausbildung über wechselseitig bereitgestellte Praxisstellen.
  5. Verbundvertrag einer Schule und mehreren Trägern der praktischen Ausbildung

Bitte beachten Sie: Träger, die eine Praxiseinsatzstelle zur Verfügung stellen, haben gegenüber dem Träger der praktischen Ausbildung bzw. der Schule einen Anspruch auf eine Refinanzierung der entstehenden Aufwendungen.

Hier können Sie sich Bausteine für diverse Kooperationsverträge innerhalb der generalistischen Ausbildung herunterladen.

Achtung: Bei den Mustern handelt es sich um Beispiele aus dem Bundesland Baden-Württemberg, welche dort vom Sozialministerium zur Verfügung gestellt wurden. Diese müssen selbstverständlich für das Land Berlin  angepasst werden. Aktuelle bundesweite bzw. landesspezifische Musterverträge des Landes Berlin liegen leider noch nicht vor.

 

Die Formulierungshilfen sind entwickelt worden im Rahmen der vom Sozialministerium/Kultusministerium Baden-Württemberg eingesetzten Arbeitsgruppen zur Umsetzung der neuen Ausbildung. Es handelt sich nicht um Musterverträge die verbindlich anzuwenden sind, sondern es sollen Bausteine zur Verfügung gestellt werden:

  • Die Formulierungshilfen setzen die neuen gesetzlichen Vorgaben an die Kooperationsverträge um - sei es als Verweis auf die nun geltenden Vorschriften, sei es inhaltlich.
  • Sie sind ausführlicher als zwingend erforderlich. An vielen Stellen werden informatorisch Vorgaben des PflBG und der PflAPrV wiedergegeben, was gerade beim Start in die neue Ausbildung sinnvoll erscheint.
  • Es ist den Anwendern der Formulierungshilfen aber unbenommen, Kürzungen vorzunehmen!
  • Die Formulierungshilfen geben als Umsetzungswerkzeug Hilfen/Anregungen für die Gestaltung. Sie ersetzen nicht den Willensbildungsprozess der Kooperationspartner.
    1. Umsetzungsschritt: Zuerst ist zu klären, mit welchen Partnern in welchem Umfang kooperiert werden soll.
    2. Umsetzungsschritt: Die Formulierung eines Vertragstextes.

Dokumente zum Download:

Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheits-und-pflegeberufe/pflegeberufereform/

Handreichung des Landes Berlin "Berufspädagogische Zusatzqualifikation und jährliche Fortbildung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern für die Pflegeberufe" - gültig ab 01.01.2020

NEU: Handreichung zur Gestaltung der praktischen Ausbildung im Land Berlin - Stand März 2021

c) Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG

Die Rahmenpläne der Fachkommission beinhalten unter anderen die Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung

Abrufbar unter:https://www.bibb.de/dokumente/pdf/geschst_pflgb_rahmenplaene-der-fachkommission.pdf

 

Empfehlung der Verbände zu den Transferzahlungen in der neuen Pflegeausbildung

Leitfaden Praxiseinsatzstelle

In der ambulanten Pflege ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch Kauffrauen/-männer im Gesundheitswesen auszubilden. Kontaktieren Sie dazu bitte unser Vorstandsmitglied Frau Bettina Grundmann-Horst


© 2024 AVG e.V. | Webdesign by Headshot.Berlin